Das HFKG ist das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. Es schafft die rechtliche Grundlage für Bund und Kantone, die Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik der Hochschullandschaft Schweiz zu planen und umzusetzen.
Die Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich erläutert die Zulassungskriterien, die Verfahren der Akkreditierung und die dabei anzuwendenden Qualitätsstandards.
Die Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen regelt die Organisation und das System der schweizerischen Hochschullandschaft. Sie legt die Struktur der Studienstufen, das Kreditsystem und die Titelvergabe fest und fordert die Wahrung der Mobilitäts- und Weiterbildungschancen.
Die Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten legt die Zulassungsbedingungen für die Bachelorstufe des Fachhochschulstudiums fest.
Die vorliegende Auslegungshilfe richtet sich in erster Linie an die Akkreditierungsagenturen. Sie kann aber auch allen anderen am Akkreditierungsverfahren beteiligten Akteuren als Orientierungshilfe dienen.
Dieses Reglement bestimmt die Voraussetzungen der Anerkennung von Akkreditierungsagenturen, die berechtigt sind, Akkreditierungsverfahren nach HFKG durchzuführen, und legt das dazu angewandte Verfahren fest.
Dieses Reglement legt die Einzelheiten der Organisation der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung fest.
Diese Verordnung des Schweizerischen Akkreditierungsrats regelt die Gebühren für die Akkreditierungsverfahren und für Leistungen im Auftrag Dritter.
Dieses Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) legt die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen fest.
Dieses Rechtsgutachten im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) thematisiert die Stellung ausländischer und privater Institutionen des Hochschulbereichs unter dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz sowie deren Rechte und Pflichten.
Dieses Dokument des Hochschulrats dient der Unterscheidung zwischen Universitäten und universitären Instituten bzw. Fachhochschulen und Fachhochschulinstituten.
Diese übergreifende Statistik der Fachhochschulen der Schweiz klassifiziert die Studiengänge und Tätigkeitsbereiche der Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in einem einheitlichen System.
Diese übergreifende Statistik der universitären Hochschulen der Schweiz klassifiziert die Studiengänge und Tätigkeitsbereiche der universitären Hochschulen, der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und der universitären Institutionen in einem einheitlichen System.
Dieses Grundlagenpapier des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF behandelt die Rechtsgrundlagen des Titelschutzes im schweizerischen Hochschulbereich.
Im Auftrag des Hochschulrats erarbeitete swissuniverisities Minimalkriterien für die Qualifikationen von Hochschuldozierenden.
In den Tätigkeitsberichten informiert der Schweizerische Akkreditierungsrat über seine Arbeit und deren Entwicklung im Laufe des jeweiligen Jahres.
Aufgrund des Inkrafttretens der revidierten Akkreditierungsstandards am 15. Juli 2026 wird die Bearbeitung von Zulassungsanträgen zum Akkreditierungsverfahren gemäss Art. 4 Abs. 1 der Akkreditierungsverordnung HFKG bis zum 31. August 2026 ausgesetzt. Im Zuge der Revision ist eine Anpassung der Formulare und Dokumentvorlagen erforderlich. Zudem werden die geforderten Informationen und Unterlagen aktualisiert.
Mit diesem Formular können die Hochschulinstitutionen einen Antrag auf institutionelle Akkreditierung stellen, der ausgefüllt und unterschrieben beim Akkreditierungsrat einzureichen ist.