Können Teile von Hochschulen (Teilschulen, Institute, Fakultäten, Forschungseinrichtungen) akkreditiert werden?

Nein, die Akkreditierungsverordnung HFKG lässt die Akkreditierung von Teileinheiten nicht zu. Eine Hochschule, die eine institutionelle Akkreditierung anstrebt, muss sich einem der in der Akkreditierungsverordnung HFKG (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b) definierten Typen (Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule bzw. Institut) zuordnen lassen. Andere Formate können nicht akkreditiert werden.

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