30 Nov. 2022
|
Nein, die Akkreditierungsverordnung HFKG lässt die Akkreditierung von Teileinheiten nicht zu. Eine Hochschule, die eine institutionelle Akkreditierung anstrebt, muss sich einem der in der Akkreditierungsverordnung HFKG (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b) definierten Typen (Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule bzw. Institut) zuordnen lassen. Andere Formate können nicht akkreditiert werden.
Sorry, the comment form is closed at this time.