30 Nov. 2022
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Programmakkreditierungen nach dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz HFKG (Artikel 28 Absatz 3) sind freiwillig. Sie sind nur für diejenigen Institutionen möglich, die bereits institutionell akkreditiert sind (HFKG Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c).
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