Muss jede Hochschule in der Schweiz akkreditiert sein?

In der Schweiz muss sich eine Hochschule gemäss dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz HFKG (Artikel 29) akkreditieren lassen, wenn Sie einen geschützten Namen wie «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» in einer Landessprache oder in einer anderen Sprache benützen will. Das gilt auch für davon abgeleitete Versionen, wie «universitäres Institut» oder «Fachhochschulinstitut». Dagegen sind Begriffe wie «Hochschule», «Business School» o.Ä. nicht vom Bundesgesetz geschützt. Andererseits kann es sein, dass das kantonale Recht restriktiver ist als das Bundesrecht. In diesem Fall kann Ihnen der Kanton, in dem die jeweilige Hochschule ihren Sitz hat, weitere Informationen geben.

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