Unsere Hochschule möchte eine Programmakkreditierung durchführen lassen. Wie gehen wir vor?

Die Agentur, die das Verfahren durchführen soll, ist die zuständige Instanz für die Zulassung zum Verfahren. Gemäss Artikel 5 Absatz 1 der Akkreditierungsverordnung HFKG ist eine bereits abgeschlossene institutionelle Akkreditierung der Hochschulinstitution Voraussetzung für die Zulassung zum Verfahren. Programmakkredi­tierungen sind freiwillig. Für Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des Rates oder die Agentur, mit der Sie das Verfahren durchführen wollen.

 

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