30 Nov. 2022
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Der Schweizerische Akkreditierungsrat ist die zuständige Instanz für die Zulassung zum Verfahren. Sie finden auf der Website des Akkreditierungsrates das Formular für das Gesuch auf institutionelle Akkreditierung sowie eine Vorlage für eine Dokumentation der Nachweise, wie Ihre Hochschule die Zulassungskriterien (gemäss Artikel 4 Absatz 1 der Akkreditierungsverordnung HFKG) erfüllt. Für Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des Rates.
Das Gesuch auf Akkreditierung muss zwei Monate vor der Sitzung des Akkreditierungsrates bei der Geschäftsstelle eingehen.
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