Wer darf die Bezeichnungen «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» verwenden?

Auf Bundesebene sind die Bezeichnungen «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz HFKG (Artikel 29) geschützt und dürfen nur von akkreditierten Hochschulen verwendet werden. Andererseits kann es sein, dass das kantonale Recht restriktiver ist als das Bundesrecht. In diesem Fall kann Ihnen der Kanton, in dem Ihre Hochschule ihren Sitz hat, weitere Informationen geben.

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