30 Nov. 2022
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Gemäss Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz HFKG (Artikel 15 Absatz 1) ist der Schweizerische Akkreditierungsrat die Entscheidungsinstanz für die Akkreditierung. Er stützt seine Entscheidung auf den Antrag der Agentur, die Stellungnahme der Hochschule, den Bericht der Gutachtergruppe und die Selbstbeurteilung der Hochschule.
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