16 Juni 2023
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Wenn der Akkreditierungsrat eine Akkreditierung ausspricht, kann er dies durch Auflagen ergänzen. Er legt in seinem Entscheid die Frist und die Modalität der Überprüfung der Auflagen fest. Die Hochschule hat ihren Bericht zur Auflagenerfüllung dem Akkreditierungsrat per E-Mail oder Post einzureichen. Nachdem die Akkreditierungsagentur die Erfüllung der Auflagen überprüft und in einem Bericht dokumentiert hat, nimmt die Hochschule dazu Stellung. Der Akkreditierungsrat entscheidet anschliessend über die Erfüllung der Auflagen.
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