Auf Grundlage der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone für die Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulraum. Hierfür beauftragen sie den Schweizerischen Akkreditierungsrat, über die Akkreditierung der Schweizer Hochschulen zu entscheiden – sowohl bei institutionellen Akkreditierungen als auch bei Programmakkreditierungen. Die Verfahrensregeln und Qualitätsstandards sind im Hochschulförderungs- und ‑koordinationsgesetz (HFKG) festgelegt und orientieren sich an den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG). Durchgeführt werden die Akkreditierungsverfahren von der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) und von anderen anerkannten Agenturen. Fällt der Akkreditierungsrat einen positiven Akkreditierungsentscheid, bescheinigt er, dass eine Hochschule oder ein Studiengang die im HFKG definierten Mindestanforderungen erfüllt.