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Das HFKG ist das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. Es schafft die rechtliche Grundlage für Bund und Kantone, die Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik der Hochschullandschaft Schweiz zu planen und umzusetzen.

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Die Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich erläutert die Zulassungskriterien, die Verfahren der Akkreditierung und die dabei anzuwendenden Qualitätsstandards.

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Die Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen regelt die Organisation und das System der schweizerischen Hochschullandschaft. Sie legt die Struktur der Studienstufen, das Kreditsystem und die Titelvergabe fest und fordert die Wahrung der Mobilitäts- und Weiterbildungschancen.

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Die Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten legt die Zulassungsbedingungen für die Bachelorstufe des Fachhochschulstudiums fest.

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Dieses Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) legt die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen fest.

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