Die institutionelle Akkreditierung von Hochschulen und die Programmakkreditierung unterliegen der Entscheidungsbefugnis des Schweizerischen Akkreditierungsrats. Der Akkreditierungsrat fällt seine Entscheide anhand des Selbstbeurteilungsberichts der Hochschule, des Berichts der Gutachtergruppe, des Antrags der Akkreditierungsagentur und der Stellungnahme der Hochschule.