Rat

Der Schweizerische Akkreditierungsrat ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die Akkreditierung und Quali­tätssicherung in der schweizerischen Hochschullandschaft. Er ist damit die zuständige Institution für die Akkreditie­rungsverfahren nach HFKG, sei es für die institutionelle Akkreditierung oder für die Programmakkreditierung. Im Rahmen der institutionellen Akkreditierung überprüft er das Qualitätssicherungssystem der Hochschulen bezüglich Lehre, Forschung und Dienstleistungen; im Rahmen der Programmakkreditierung überprüft er die Qualitätssicherung der Konzeption und Umsetzung des Curriculums. Der Rat ist zudem das Aufsichts­organ der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) und das Anerkennungsorgan weiterer Agenturen im In- und Ausland.

Der Rat besteht aktuell aus 15 unabhängigen Mitgliedern, von denen fünf im Ausland tätig sind. Er besitzt eine Vertretung der Lehr- und Forschungsbereiche sowie ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.