Der Schweizerische Akkreditierungsrat ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die Akkreditierung und Qualitätssicherung in der schweizerischen Hochschullandschaft. Er ist damit die zuständige Institution für die Akkreditierungsverfahren nach HFKG, sei es für die institutionelle Akkreditierung oder für die Programmakkreditierung. Im Rahmen der institutionellen Akkreditierung überprüft er das Qualitätssicherungssystem der Hochschulen bezüglich Lehre, Forschung und Dienstleistungen; im Rahmen der Programmakkreditierung überprüft er die Qualitätssicherung der Konzeption und Umsetzung des Curriculums. Der Rat ist zudem das Aufsichtsorgan der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) und das Anerkennungsorgan weiterer Agenturen im In- und Ausland.
Der Rat besteht aktuell aus 15 unabhängigen Mitgliedern, von denen fünf im Ausland tätig sind. Er besitzt eine Vertretung der Lehr- und Forschungsbereiche sowie ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.